Wer als Bürger mit dem Gesetz in Konflikt gerät, der ist häufig überfordert und weiß in der Regel nicht, was als nächstes zu tun ist. Das liegt in der Natur der Sache begründet, denn eine Vorladung oder gar eine Verhaftung ist kein alltäglicher Vorgang und durchaus geeignet, alle Beteiligten in große Unruhe zu versetzen. Das gilt übrigens für alle staatlichen Maßnahmen gleichermaßen – so zum Beispiel auch für eine Hausdurchsuchung, die immer dann angeordnet wird, wenn es um eine Strafverfolgung geht oder um die Gefahrenabwehr. Idealerweise steht Ihnen bei einer Hausdurchsuchung ein Anwalt in Speyer oder Ludwigshafen für Strafrecht zur Verfügung – sollten Sie keinen anwaltlichen Beistand haben, geben Ihnen die folgenden Tipps einen ersten Überblick zum Thema Hausdurchsuchung.
Eine Hausdurchsuchung ist aus rechtlicher Sicht immer ein großer Eingriff in die persönliche Privatsphäre dar. In einem Rechtsstaat kann dies daher nur unter ganz eng gesetzten Grenzen als rechtlich zulässig erachtet werden – diese Grenzen werden in Deutschland durch die Strafprozessordnung (kurz: StPO) gesetzt. Demnach ist eine Hausdurchsuchung nur aus zwei Fällen zulässig:
- Hausdurchsuchung zum Zweck der Strafverfolgung
- Hausdurchsuchung zum Zweck der Gefahrenabwehr.
Ganz unabhängig von der konkreten Fallkonstellation darf eine Durchsuchung grundsätzlich nur nach einer entsprechenden richterlichen Anordnung durchgeführt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann gegeben, wenn Gefahr im Verzug ist: Dann darf ersatzweise auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei eine Hausdurchsuchung anordnen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Hausdurchsuchung auch in den Nachtstunden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden darf. Alle Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung ergeben sich aus der Strafprozessordnung, die unmittelbar Anwendung findet.
Wichtig zu wissen: Sollten Beamte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen, kontaktieren Sie bitte umgehend einen rechtlichen Beistand. Dies ist aus vielen Gründen anzuraten und empfehlenswert.