Das Familienrecht greift – mehr als jede andere Disziplin – in großem Umfang in die Privat- und Intimsphäre der Beteiligten ein. Das liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass das Familienrecht häufig die engsten Angehörigen betrifft und dies nicht nur in Zeiten der Freude, sondern auch in Zeiten von Konflikten und Streitigkeiten.
Die Gründe für einen Anwalt in Speyer oder Ludwigshafen für Familienrecht können daher ganz unterschiedlicher Natur sein. Häufig kommt ein Anwalt für Familienrecht immer dann in Betracht, wenn es um
- Fragen rund um das Sorgerecht
- Fragen rund um Unterhaltsregelungen
- Scheidungsangelegenheiten
- Testamentsfragen
- Aufsetzung von Eheverträgen
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Fragen rund um die eingetragene Lebensgemeinschaft
geht. In vielen Fällen ist es vom Gesetz sogar zwingend vorgesehen, dass ein Anwalt den Beteiligten zur Seite steht. Der sogenannte Anwaltszwang ist dabei insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung und eine Voraussetzung, um wirksam Prozesshandlungen vornehmen zu können.
Ein Anwalt für Familienrecht kümmert sich primär um die oben genannten Bereiche. Eine besondere Stellung nehmen in der anwaltlichen Praxis aber alle Fälle rund um Scheidungsangelegenheiten ein. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber hier schon seit vielen Jahren das sogenannten Schuldprinzip durch das nunmehr geltende Zerrüttungsprinzip abgelöst hat, hat auch die Rechtsprechung vor neue Aufgaben gestellt. Die Mitwirkung von Anwälten ist daher zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – es kann auch ein einziger Anwalt beide Parteien vertreten, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt – erscheint aber gerade angesichts der komplexen Fragestellungen im Scheidungsrecht oft sinnvoll.